MENU
  Home / Aktuell
  Der BSBTK
  Mitgliedsvereine
  Sport im Bezirk
  Vereinsberatung
  Schmetterlingshorst
  Gästebuch/Meinungen
  Datenschutz
  Impressum

Bezirkssportbund Treptow-Köpenick e.V. 

Dachorganisation und Interessenvertretung der Sportvereine in Treptow-Köpenick von Berlin 
Mitglied im Landessportbund Berlin e.V.
Gründungsjahr: 1991    
              
  
____________________________________________   aktualisiert: 10.06.2018    

EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)

(29.05.2018)  Seit dem 25.05.2018 gilt die Datenschutzgrundverordnung in allen europäischen Mitgliedsstaaten. Der Sinn dieser Verordnung ist mehr Datensicherheit für jeden einzelnen Bürger und vor allem die Verhinderung von Missbrauch.

Auch die Vereine und Verbände sind an die DSGVO gebunden und müssen Maßnahmen treffen, um die Anforderungen dieser DSGVO zu erfüllen.

Eine umfangreiche Darstellung der erforderlichen Schritte, inkl. eines Musters für eine Einwilligungserklärung, ist bereits allen Vereinen per Email zugegangen.

Nachfolgend eine Kurzfassung:  >>>>


Ausbreitung der "Wasserpest" in den Berliner Gewässern

(25.04.2018)  In den vergangenen zwei Jahren konnte man eine explosionsartige Zunahme des Wachstums von Wasserpflanzen in den Berliner Gewässern - insbesondere im Müggelsee - beobachten. Besonders auffällig war die starke Vermehrung der Nutalli-Wasserpest (Elodea nuttallii). Das führte bereits zu massiven Behinderungen des Wassersports.

Eine Anfrage bei der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz ergab folgendes Ergebnis: Ab Juli 2018 ist das Schneiden und Harken der Wasserpest mit einer Krautharke auch im Landschaftsschutzgebiet erlaubt.

Weitere Informationen dazu im folgenden Artikel  >>>>


Verwaltungspraxis zur Steggenehmigung verstößt gegen das Gesetz

(24.03.2018)    Die Verwaltungspraxis des Bezirksamtes Treptow-Köpenick bei der Genehmigung von Sportboot-Steganlagen verstößt gegen das Berliner Wassergesetz und ist daher willkürlich. Unter dem Vorwand, das Allgemeinwohl und die Natur schützen zu wollen, nimmt sich das Bezirksamt heraus, Steggenehmigungen für Sportbootstege gesetzeswidrig zu befristen und verstößt damit außerdem auch gegen einen Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung.

Dazu eine Beurteilung der Rechtssituation sowie zwei Veröffentlichungen eines Mitarbeiters des Bezirksamtes, aus denen zweifelsfrei die Absicht zur Beseitigung von Steganlagen hervorgeht:

Beurteilung der Rechtssituation 

 

Veröffentlichung 1
Veröffentlichung 2 


Achtung! Neue Regelungen beim Übungsleiterfreibetrag

 

(13.01.2018)  Beim Übungsleiterfreibetrag kommt eine neue zeitliche Betrachtung hinzu. Das geht aus einem aktuellen Schreiben der Finanzverwaltung hervor. Werden Übungsleiter nicht das komplette Jahr beschäftigt, kommt es künftig auf die Vertragslaufzeit an.

 

Das heißt, das Kalenderjahr gilt in diesem Fall nicht mehr als Bezugspunkt. Die geleisteten Wochenstunden dürfen nicht auf das ganze Jahr hochgerechnet werden und das kann in einigen Fällen weitreichende Auswirkungen auf die Übungsleiter haben.

 

Lesen Sie hier: >>>>


VBG erhöht die Beiträge

(17.12.2017)  Die Verwaltungsberufsgenossenschaft (VBG) erhöht den Versicherungsbeitrag ab 2018 von bislang 3,20 Euro auf 3,40 Euro pro versichertes Ehrenamt. Da die Beiträge an die VBG für das Umlagejahr 2018 erst in 2019 an die VBG abzuführen sind, bedeutet das für die Vereine, die Beiträge abführen, dass sie erst im Jahr 2019 eine Abrechnung auf der Grundlage des neuen Jahresbeitragssatzes der VBG von 3,40 Euro pro versichertes Ehrenamtsträger erhalten werden. Die Verbandsrechnung, die Sie im Jahr 2018 erhalten werden, weist daher noch den Jahresbeitragssatz für das Umlagejahr 2017 in Höhe von 3,20 Euro aus.


 

Mitgliederversammlung am 05.12.2017

Das Protokoll der diesjährigen Mitgliederversammlung mit Beiträgen zur Unterschutzstellung des Müggelsees und zur Steganlagenkonzeption finden Sie hier:

Protokoll 

 

 


Kommentar zur "Freiwilligen Vereinbarung zur Schutzgebietsverordnung Müggelsee"

(01.10.2017)   Die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz und der Landessportbund Berlin als Vertreter der Wassersportverbände wollen eine freiwillige Vereinbarung auf der Grundlage der Schutzgebietsverordnung für den Müggelsee abschließen. Ein überarbeiteter Entwurf wurde am 24.09. 2017 von der Senatsverwaltung vorgelegt. Das Bundesnaturschutzgesetz sieht allerdings vor, dass vor dem Erlass einer Schutzgebietsverordnung geprüft wird, ob der Schutzzweck auch durch eine Vereinbarung mit den Betroffenen erreicht werden kann. Darauf bezog sich der Bezirkssportbund in seiner Stellungnahme und erklärte weiter, dass eine solche Vereinbarung ausschließlich mit dem organisierten Wassersport wenig Sinn macht, weil die nichtorganisierten Wassersportler und die Erholungssuchenden damit nicht erreicht werden können.

Der Vertreter der Senatsverwaltung, Dr. Gödde,  war zu Beginn des Werkstattgesprächs  bereit, dieser Argumentation zu folgen. Der Vertreter des LSB, Vizepräsident Thomas Härtel, erklärte jedoch ausdrücklich im Namen der Wassersportverbände, von denen der Vorsitzende des Berliner Seglerverbandes, Winfried Wolf, auch anwesend war und ihm zustimmte, dass die freiwillige Vereinbarung so abgeschlossen werden soll, wie vorgesehen.

Freiwillige Vereinbarung
Leitfaden BfN-Skript 106
Stellungnahme des BSBTK zur Vereinbarung


 

Das Fernsehen enthüllt die Lüge über den Naturschutz

(23.07.2017)   Nicht die Erholungssuchenden, Freizeitsportler, Wassersportler und Anwohner bedrohen die Natur der Müggelseeregion - sondern diese 3 Sachverhalte:

  1. Teerschlamm im Flakenfließ  (verbunden mit dem Dämeritzsee) (Quelle rbb)
  2. Braunkohle gefährdet  Berlins Trinkwasser - steigende Sulfatwerte gelangen über die Spree nach Berlin (Quelle ARD Bericht)
  3. Flugzeugrouten ohne Umweltverträglichkeitsprüfung über dem Naturschutz und Trinkwasserschutzgebiet 

    So, liebe Politiker  - macht was dagegen! Wer gefährdet denn nun wirklich die Natur? Nicht Gewässer sperren, Stege abreißen und Bürger ihrer Lebensqualität berauben, sondern die offensichtlichen Umweltprobleme angehen - das wäre ein echter und glaubwürdiger Beitrag für den Naturschutz. Aber stattdessen wird den Bürgern eine Unwahrheit nach der anderen aufgetischt, um sie unter dem Vorwand des Naturschutzes von der Natur "auszusperren".

    Dazu drei interessante Fernsehbeiträge, die das belegen:
    https://www.youtube.com/watch?v=m1IlPn5Eh7Y
    https://www.youtube.com/watch?v=Iw5iBT6dzoA
    https://www.youtube.com/watch?v=BfhiNuLvzr0


Stellungnahme des Bezirkssportbundes Treptow-Köpenick zur Steganlagenkonzeption des Stadtbezirks

(18.07.2017)  Der Bezirkssportbund Treptow-Köpenick lehnt nach Durchsicht des vorliegenden Entwurfs des Textteils der Steganlagenkonzeption diese Konzeption als Grundlage für wasserrechtliche Genehmigungen von Stegen und Steganlagen ab. Eine ausführliche Begründung finden Sie hier: >>>> 

Text der Steganlagenkonzeption


Informationen zu Steganlagen

(15.07.2017)  Zwei Verhandlungen vor dem Berliner Verwaltungsgericht in Sachen Stegangelegenheiten veranlassen uns, auf folgenden Sachverhalt hinzuweisen.
Für jeden Steg bzw. jede Steganlage an einer Bundeswasserstraße sind folgende Genehmigungen erforderlich:

  • Strom- und schifffahrtspolizeiliche Genehmigung des Wasser- und Schifffahrtsamts Berlin, falls nicht noch eine Wasserrechtliche Zustimmung nach dem Wassergesetz der DDR gilt. Diese Genehmigung wird unbefristet erteilt.
  • Wasserrechtliche Genehmigung des Stadtbezirks (Umweltamt), falls nicht noch eine Wasserrechtliche Zustimmung nach dem Wassergesetz der DDR gilt. Die wasserrechtliche Genehmigung wurde bisher in der Regel auf 10 Jahre befristet.

Vor Ablauf einer befristeten wasserrechtlichen  Genehmigung muss zwingend eine Verlängerung beantragt werden. Es ist daher dringend anzuraten, die für jeden Steg/ jede Steganlage vorliegenden Genehmigungen auf ihre Gültigkeit zu überprüfen. Versäumt ein Verein das einmal, hat er nur noch geringe Chancen auf eine Verlängerung.   >>>>


 

Der Senat stellt den gesamten Müggelsee trotz massiver Proteste unter Naturschutz

(08.07.2017)   Trotz erheblicher Bürgerproteste und unbewiesener Sinnhaftigkeit  des Vorhabens, hat die Senatorin für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, Regine Günther (parteilos, für die Grünen) alle Widerstände der Einwohner und Sportler missachtet und die Verordnung zur Unterschutzstellung des Müggelsees durchgeboxt. Am 03. Juli 2017 wurde sie nun unterschrieben. Diese Verfahrensweise zeigt zum wiederholten Male, dass die Bürger in dieser Stadt nur gebraucht und wahrgenommen werden, wenn Wahlplakate an den Laternen hängen, ansonsten werden sie ignoriert und mit einer nicht dagewesenen Arroganz behandelt.

Pressemitteilung der Senatsverwaltung http://www.berlin.de/sen/uvk/presse/pressemitteilungen/2017/pressemitteilung.608082.php

Dazu zwei Kommentare:
Vorstand des BSBTK
Herr Michael Mackenrodt


 

Starke Beachtung des Standpunktes des Bezirkssportbundes bei der Anhörung im Sportausschuss des Abgeordnetenhauses

(14.05.2017)  Bei der Anhörung im Sportausschuss des Abgeordnetenhauses ging es um die Unterschutzstellung des Müggelsees und um die Steganlagenproblematik . Der Bezirkssportbund erhielt die Gelegenheit, seinen Standpunkt zur vorliegenden Schutzgebietsverordnung und insbesondere zur Absicht der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz zu begründen,  den größten Teil des Müggelsees als Landschaftsschutzgebiet auszuweisen. Den Abgeordneten wurden dazu umfangreiche Unterlagen übergeben.
Der zuständige Staatssekretär Tidow zeigte keine Bereitschaft, von der Position der Senatsverwaltung abzuweichen.  Auf die Forderung des Bezirkssportbundes, auf die Ausweisung des Landschaftsschutzgebiets zu verzichten, ging er konkret überhaupt nicht  ein. Die Anfrage, warum die Senatorin keinen einzigen Brief des BSBTK, von Vereinen und Bürgern beantwortet hat, versuchte er sogar ins Lächerliche zu ziehen. Wir stehen auf dem Standpunkt, dass das kein Politikstil ist.

Ein Erfolg kann dennoch verzeichnet werden, denn immerhin beschäftigt sich nun auch das Abgeordnetenhaus mit den berechtigten Bürgerbedenken und einige Abgeordnete sind nach den Darstellungen von Achim Nolte doch sehr hellhörig geworden. Das zeigte sich auch daran, dass er nach der Veranstaltung von einigen speziell angesprochen wurde.

Nachfolgend eine Einschätzung dieser Veranstaltung von Achim Nolte sowie weitere, sehr interessante Dokumente:

Einschätzung der Anhörung von Achim Nolte
1. Auszug aus dem Wortprotokoll
2. Auszug aus dem Wortprotokoll
Fakten zum Prozess der Unterschutzstellung des Müggelsees (eine Chronologie des Bürgerausschlusses) Schutzgebietsverordnung § 8


 
   Zum vergrößern anklicken

Die Politik der Umweltverwaltung ist unglaubwürdig!

(26.04.2017) 
Wie soll Umwelt- und Naturschutzpolitik den Bürgern glaubhaft gemacht werden, wenn die verantwortlichen Politiker einem Dialog eben mit diesen Bürgern aus dem Weg gehen?

Ein Kommentar  >>>>


Der Vorstand des Bezirkssportbundes ist über die fehlende Dialogbereitschaft der Senatorin verärgert.

(22.03.2017)  In drei Briefen wurde sie auf die Ängste und Befürchtungen der Bürgerinnen und Bürger sowie der Wassersportler im Zusammenhang mit der Unterschutzstellung des Müggelsees hingewiesen. Leider gab es nicht eine einzige Reaktion der Senatorin. Dieses Verhalten ist für uns arrogant und ignorant und zeigt uns andererseits, dass sich die Senatorin vor einem direkten Gedankenaustausch scheut. Soll so grüne Politik dem Bürger nahe gebracht werden...?

Wir haben das zum Anlass genommen, nochmals einen Brief zu schreiben, um unser Unverständnis über dieses Verhalten zum Ausdruck zu bringen.   >>>>

Auch auf diesen Brief keinerlei Reaktion!